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Pflegeberatung im Raum Frankfurt

Auf eine Pflegebedürftigkeit und die damit verbundenen Fragen ist kaum jemand vorbereitet – weder als betroffene noch als angehörige Person. Damit Sie die richtigen Antworten und die dringend benötigte Unterstützung erhalten, gibt es die professionelle Pflegeberatung in Frankfurt.

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Pflegeberatung in
Frankfurt am Main

Die Pflegeberatung ist ein kostenloser Beratungsbesuch, den Pflegebedürftige in regelmäßigen Abständen in Anspruch nehmen müssen, wenn sie in Frankfurt zu Hause ohne die Hilfe eines Pflegedienstes versorgt werden und Pflegegeld beziehen. Das Beratungsgespräch ist verpflichtend ab Pflegegrad 2 (§ 37 Absatz 3 SGB XI). Ziel ist die Verbesserung der Qualität in der häuslichen Pflege.

Gerne stattet Ihnen unser Pflegedienst einen Beratungsbesuch ab. Im Rahmen dieses sogenannten Beratungseinsatzes verschaffen wir uns zunächst einen Eindruck von der Pflegesituation bei Ihnen zu Hause in Frankfurt und beraten Sie anschließend individuell zu Möglichkeiten der Unterstützung und Entlastung

Nutzen Sie unsere professionelle Pflegeberatung in Frankfurt:

  • Kostenfreies Beratungsgespräch gemäß § 37 Absatz 3 SGB XI

  • Abrechnung aller anfallenden Kosten direkt mit der Pflegekasse

  • Persönlich bei Ihnen vor Ort, am Telefon oder bequem per E-Mail

  • Bedarfsgerechte Beratung zu den Pflegegraden (ehemals Pflegestufen)

  • Klärung von Fragen zur Höherstufung und Hilfsmittelbeschaffung

  • Tipps für Ihre persönliche Pflegesituation und deren Verbesserung

  • Beratung hinsichtlich Entlastungsbetrag und Verhinderungspflege

  • Informationen zur Beantragung und Hilfe bei der Antragsstellung

Beratungseinsatz in Frankfurt: Unser Pflegedienst kommt zu Ihnen nach Hause

Haben Sie allgemeine Fragen zur Organisation der häuslichen Pflege oder ein konkretes Anliegen Ihren Pflegegrad betreffend? Interessieren Sie sich für Pflegehilfsmittel oder andere Entfaltungsmöglichkeiten wie die Verhinderungspflege?

Welche Themen während der Pflegeberatung in Frankfurt besprochen werden, ist stets vom vorliegenden Versorgungsfall abhängig. Bei jedem Beratungseinsatz stellt sich unser Pflegedienst immer wieder neu auf die zu pflegende Person und die Angehörigen ein.

Die Pflegeberatung in Frankfurt kann u. a. folgende Themen umfassen:

  • Pflegegrad und Möglichkeiten der Höherstufung

  • Verbesserung der Pflegesituation und -qualität

  • Entlastungsmöglichkeiten für die Pflegepersonen

  • Bedarf und Beschaffung von (Pflege-)Hilfsmitteln

  • Angebote wie Pflegekurse und Pflegeschulungen

  • Infos über die Leistungen von Pflegestützpunkten

  • Tipps für typische Situationen im Pflegealltag

 

Neben dem Beratungseinsatz bei Ihnen vor Ort in Frankfurt ist auch eine Pflegeberatung am Telefon oder per E-Mail möglich. Der ambulante Pflegedienst casa mea ist mit diversen Leistungen eine beliebte Anlaufstelle für Pflegebedürftige und pflegende Angehörige. Nehmen Sie jetzt mit uns Kontakt auf, um einen Termin für die Pflegeberatung in Frankfurt zu vereinbaren. Mehr Informationen zu dem Thema Beratungseinsatz und Antworten auf häufig gestellte Fragen in diesem Zusammenhang finden Sie außerdem in unseren FAQs.

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Häufigkeit des Beratungseinsatzes in Frankfurt vom Pflegegrad abhängig

Was unsere Kunden sagen

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"Sehr empfehlenswert. Meine Mutter ist seit fast einem Jahr bei Casa Mea und wir sind alle sehr zufrieden mit den netten Pflegerinnen. Vor allem, dass meine Mutter sicher zum Arzt und zum Einkaufen begleitet wird, gibt uns Kindern ein sicheres Gefühl. Danke für die liebevolle Pflege an das ganze Team!" 
- Frau Metz via Google Rezension

Ist es bald wieder Zeit für einen Beratungseinsatz? Ob und in welchen Abständen Sie die Pflegeberatung in Frankfurt nutzen müssen, ist abhängig von dem Ihnen erteilten Pflegegrad. Wenn Sie Pflegegrad 1 haben, sind Sie nicht verpflichtet, einen Beratungseinsatz durchführen zu lassen. Sie haben aber das Recht, unseren Pflegedienst freiwillig einmal im Jahr für eine Pflegeberatung zu sich nach Frankfurt zu bestellen.

Bei Pflegegrad 2 und Pflegegrad 3 ist der Beratungseinsatz alle sechs Monate vorgeschrieben. Bei Pflegegrad 4 und Pflegegrad 5 müssen Sie sich vierteljährlich beraten lassen.

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